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Compliance10 min Lesezeit

Betreiberverantwortung und Prüfpflichten im Facility Management

Was Betreiberverantwortung bedeutet

Betreiberverantwortung ist die rechtliche Pflicht, eine Immobilie und ihre Anlagen so zu betreiben, dass niemand zu Schaden kommt – weder Mieter, Nutzer, Besucher noch Dienstleister. Die wichtigsten Grundlagen:

Rechtsgrundlage Was sie regelt
ArbSchG Grundpflicht, Gefährdungen zu beurteilen und zu verringern
BetrSichV Prüfpflichten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen
ProdSG Produktsicherheit, u. a. Aufzüge
DGUV-Vorschriften Berufsgenossenschaftliche Pflichten, insbesondere V3 (Elektro), V17 (Erste Hilfe), V54 (Winden/Hub)
VDE-Normen Technische Durchführung der Elektroprüfungen
Trinkwasserverordnung Prüfpflicht Trinkwasser, Legionellen
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) Allgemeine Haftung für Gefahrenquellen

Dazu kommen landesrechtliche Bauordnungen (z. B. Prüfpflicht für Lüftungs- und Sicherheitsanlagen) und Herstellerangaben.

Prüfpflichten im Überblick

Diese Tabelle fasst die wichtigsten wiederkehrenden Prüfungen zusammen – alle Fristen Richtwerte, im Zweifel ersetzt die Gefährdungsbeurteilung die Faustregel:

Anlage / Gegenstand Prüfung Frist Rechtsgrundlage
Ortsveränderliche elektrische Geräte DGUV V3 § 5 6–24 Monate DGUV V3, DIN VDE 0701-0702
Ortsfeste elektrische Anlagen Wiederholungsprüfung 1–4 Jahre DGUV V3, DIN VDE 0105-100
Sicherheits-/Notbeleuchtung Funktionsprüfung monatlich, Betriebsdauer jährlich mtl. / jhrl. DIN EN 50172, DIN VDE 0100-718
Brandmeldeanlage Inspektion + Wartung 3 Monate / jährlich DIN 14675, DIN VDE 0833-2
Sprinkleranlage VdS-Prüfung jährlich VdS CEA 4001
RLT-Hygieneinspektion Kat. A 2 Jahre VDI 6022-1
Trinkwasser Legionellenprüfung Beprobung jährlich (Großanlage) TrinkwV § 14b
Aufzüge Hauptprüfung ZÜS 2 Jahre BetrSichV § 16
Aufzüge Zwischenprüfung 2 Jahre (versetzt) BetrSichV § 16
Druckbehälter / Dampfkessel Innere / äußere Prüfung 2–5 Jahre BetrSichV Anhang 2
Blitzschutzanlage Besichtigung + Messung 1–4 Jahre DIN EN 62305-3
Rauch- und Wärmeabzug (RWA) Funktionsprüfung halbjährlich DIN 18232-2
Tore und automatische Türen Prüfung durch Sachkundigen jährlich DGUV V 1, ASR A1.7
Leitern und Tritte Prüfung jährlich DGUV Information 208-016
Feuerlöscher Instandhaltung 2 Jahre DIN 14406-4

Die Liste ist typisch, nicht vollständig – jedes Objekt hat zusätzliche Pflichten je nach Nutzung (Küche, Labor, Reinraum, Werkstatt usw.).

Wer darf prüfen?

Die BetrSichV unterscheidet drei Prüfpersonen:

  • Befähigte Person / Sachkundige – Grundausbildung + Berufserfahrung für die betroffene Anlagenart. Reicht für die meisten DGUV-V3-Prüfungen und Standard-Wartungsprüfungen.
  • Elektrofachkraft (EFK) – spezielle Qualifikation für elektrotechnische Prüfungen nach VDE.
  • Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) – unabhängige Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, Druckgeräte, Explosionsschutz).

Für ZÜS-Prüfungen keine Beauftragung an den FM-Dienstleister – das sind separate Vertragsverhältnisse, die aber im LV als „Koordination und Zuarbeit“ eingeplant sein müssen.

Positionen für ein Pflicht-LV

Beispiele, wie Prüfpflichten im LV aussehen:

OZ Positionstext Menge Einheit EP GP
3.1.01 Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 § 5, DIN VDE 0701-0702, inkl. Protokoll und Barcode-Kennzeichnung 850 St/Jahr
3.1.02 Wiederholungsprüfung ortsfeste elektrische Anlagen nach DGUV V3, DIN VDE 0105-100, Gebäude A, 4-Jahres-Rhythmus 1 St/4 Jahre
3.1.03 Funktionsprüfung Sicherheitsbeleuchtung monatlich (Begehung + Prüfprotokoll) 12 St/Jahr
3.1.04 Jährliche Prüfung Sicherheitsbeleuchtung Betriebsdauer gem. DIN EN 50172 1 St/Jahr
3.1.05 Monatliche Inspektion Brandmeldeanlage nach DIN 14675 12 St/Jahr
3.1.06 Jährliche Wartung Brandmeldeanlage inkl. Prüfung aller Melder 1 St/Jahr
3.1.07 Pflege Betreiberpflichtenkataster im CAFM, Fristenmanagement, Reporting an Betreiber 1 St/Jahr
3.1.08 Jährlicher Betreiberbericht mit Compliance-Status, Audit-fähige Dokumentation 1 St/Jahr

Positionen 3.1.07 und 3.1.08 sind der Kern einer sauberen Delegation: Ohne sie läuft der Betreiber ins Risiko, dass er zwar Prüfungen bezahlt, aber keinen Überblick hat.

Delegation sauber aufsetzen

Ein belastbarer Dienstleistungsvertrag umfasst:

  1. Pflichtenkatalog – konkret aufgelistet, nicht “alle einschlägigen Vorschriften”
  2. Fristen und Nachweise – im CAFM, mit Lesezugriff für den Betreiber
  3. Berichtswesen – mindestens quartalsweise Compliance-Report
  4. Reaktionspflichten – was tun bei festgestellten Mängeln, inkl. Priorisierung
  5. Unterbeauftragung – welche Prüfungen gehen an ZÜS/Sachverständige, wie wird die Rechnung gesteuert
  6. Audit-Recht – der Betreiber darf jederzeit Belege einsehen und ggf. Dritt-Audits durchführen lassen

Fehlt eine dieser Komponenten, ist die Delegation im Zweifelsfall unwirksam – mit allen haftungsrechtlichen Folgen für den Betreiber.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema in Kurzform.

Kann der Betreiber seine Verantwortung an einen FM-Dienstleister übertragen?+

Die Betreiberpflichten lassen sich **delegieren**, nicht aber **abtreten**. Das heißt: Der Dienstleister führt die Prüfungen durch, der Betreiber bleibt rechtlich verantwortlich und muss nachweisen, dass er den Dienstleister sorgfältig ausgewählt, instruiert und überwacht hat. Pflichtendelegation braucht eine schriftliche Beauftragung mit konkret aufgezählten Pflichten.

Welche Prüfungen sind nach DGUV V3 verpflichtend?+

DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Pflicht: ortsveränderliche Geräte alle 6–24 Monate (abhängig von Umgebung), ortsfeste Anlagen alle 1–4 Jahre, elektrische Maschinen jährlich. Fristen stammen aus der DGUV-Information 203-071 und sind auch für Nicht-Mitgliedsbetriebe (öffentliche Hand) Richtwert.

Was passiert bei einem Verstoß gegen Prüfpflichten?+

Im Schadensfall drohen Bußgelder (bis 30.000 € nach ArbSchG, bis 500.000 € nach ProdSG) und persönliche Haftung des Betreibers oder Geschäftsführers. Bei Personenschäden kommen Strafverfahren (Körperverletzung, fahrlässige Tötung) und zivilrechtliche Haftung dazu. Die Versicherung kann die Deckung einschränken, wenn Prüfungen fehlen.

Wie wird die Betreiberverantwortung im LV sauber abgebildet?+

Jede prüfpflichtige Anlage bekommt eine eigene Position mit Zitat der Rechtsgrundlage (z. B. 'Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3 § 5 Abs. 1'). Zusätzlich eine Pauschalposition für die Pflichtenübersicht (Betreiberpflichtenkataster) und eine für das Fristenmanagement im CAFM. Prüfpersonen (Elektrofachkraft, Sachkundiger, Sachverständiger) explizit nennen.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?+

Zentrale Rolle: Nach BetrSichV § 3 muss der Betreiber vor dem Betrieb jeder Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, aus der sich die Prüfarten und -fristen ergeben. Für Standardanlagen reichen DGUV-/VDE-Fristen; für Sonderanlagen (z. B. Druckgeräte, Explosionsschutz) muss die Gefährdungsbeurteilung individuell abgeleitet werden.

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